Wiederherstellung einer aufgelösten britischen Gesellschaft
Wir verstehen, dass die Auflösung Ihrer Gesellschaft bedeutende Probleme verursachen kann. Deshalb bieten wir umfassende Dienstleistungen an, um Ihre aufgelöste Gesellschaft administrativ wiederherzustellen und sie wieder in das Unternehmensregister der Companies House einzutragen. Ob aus Gründen der Nichteinhaltung jährlicher Verpflichtungen oder anderer administrativer Komplikationen, wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.
Voraussetzungen für die administrative Wiederherstellung
Um für die administrative Wiederherstellung in Frage zu kommen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Gesellschaft wurde von der Companies House gelöscht.
- Die Auflösung erfolgte vor weniger als sechs Jahren.
- Die Gesellschaft war zum Zeitpunkt ihrer Auflösung aktiv.
Wenn Ihre Gesellschaft freiwillig durch einen Direktor mittels des Formulars DS01 gelöscht wurde, ist eine administrative Wiederherstellung nicht möglich. In diesem Fall ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich, um die Gesellschaft wiederherzustellen
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Restaurierungsverfahren
Nach Erhalt Ihrer Zahlung kümmern wir uns um alle notwendigen administrativen Formalitäten, um Ihre Firma wiederherzustellen. Hier sind die Schritte des Prozesses:
- Vorbereitung und Einreichung der Dokumente.
- Erhalt des Bona Vacantia-Erlassbriefs: Wenn die Firma Vermögenswerte hatte, erhalten wir diesen Brief, der bestätigt, dass der Treasury Solicitor keine Einwände gegen die Wiederherstellung hat.
- Verwaltung verspäteter Einreichungen: Wir bestätigen mit Companies House, ob weitere Erklärungen verspätet sind und ob für diese Erklärungen Verspätungsstrafen vorliegen. Wir informieren Sie über zusätzliche Kosten und mögliche Strafen im Zusammenhang mit den verspäteten Einreichungen, die für die Wiederherstellung Ihrer Firma erforderlich sind. Wir bereiten diese Einreichungen in Ihrem Namen vor, um die Einhaltung der Anforderungen von Companies House zu gewährleistet. Diese Gebühren zahlen Sie nur, wenn Companies House die Wiederherstellung akzeptiert.
Fristen und Gebühren
In der Regel dauert der Restaurierungsprozess etwa 7 bis 10 Werktage, nachdem alle erforderlichen Dokumente bei Companies House eingereicht wurden. Die Einreichungsgebühren für die Restaurierung (£468) sowie etwaige Bestätigungserklärungen und Verspätungsstrafen sind erst zum Zeitpunkt der Akzeptanz der Restaurierung an Companies House zahlbar.
Vorteile der Wahl unseres Büros
- Expertise: Mit jahrelanger Erfahrung vereinfachen wir den komplexen Prozess der administrativen Wiederherstellung.
- Persönlicher Service: Wir begleiten Sie in jedem Schritt, von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Kommunikation mit der Companies House.
- Effizienz: Wir sind bestrebt, Ihre Gesellschaft so schnell wie möglich wiederherzustellen, um Unterbrechungen Ihrer Geschäftstätigkeit zu minimieren.
Verwaltung verspäteter Erklärungen
Bei der Wiederherstellung Ihrer Gesellschaft müssen alle verspäteten Erklärungen und Konten eingereicht werden. Wir informieren Sie über die damit verbundenen Gebühren und Strafen. Dies schließt ein:
- Bestätigungserklärungen: Diese müssen für jedes Jahr eingereicht werden, in dem die Gesellschaft aufgelöst war.
- Jahresabschlüsse: Die Jahresabschlüsse müssen für jeden Zeitraum eingereicht werden, in dem die Gesellschaft aufgelöst war.
Das Wiederherstellen einer aufgelösten Gesellschaft mag komplex erscheinen, aber unser Büro ist hier, um den Prozess zu vereinfachen. Wir übernehmen alle Schritte, von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Kommunikation mit der Companies House.
Strafgebühren für verspätete Einreichung
Die Strafe gilt nur für Konten. Das Ausmaß der Strafe hängt davon ab, wie spät die Konten bei Companies House eingehen.
Länge des Zeitraums (gemessen ab dem Fälligkeitsdatum der Konten) | Strafe für eine private Gesellschaft LTD oder LLP | Strafe für eine öffentliche Gesellschaft PLC |
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Nicht mehr als 1 Monat | £150 | £750 |
Mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 3 Monate | £375 | £1,500 |
Mehr als 3 Monate, aber nicht mehr als 6 Monate | £750 | £3,000 |
Mehr als 6 Monate | £1,500 | £7,500 |
Die Strafe wird verdoppelt, wenn die Konten in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren verspätet eingereicht werden (beginnend am oder nach dem 6. April 2008).